Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr denn 6 kW, jedes mal mit nicht etliche wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 kilometer pro stunde, einer https://gregorypdqal.bloggazzo.com/31398051/fahren-lernen-kaiserslautern-grundlagen-erklärt